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Die Assistentin in der Röntgenstation eines Krankenhauses hatte gerade ihre Schicht angetreten, als die Stationsschwester der chirugischen Abteilung teilefonisch verlangte, von fünf Patienten je eine Röntgenaufnahme zu erstellen. Die Patienten seien schon unterwegs, sie könne sich darauf vorbereiten, dass für die Aufnahmen höchstens die Körperteile Kopf Brustkorb, Becken linker Fuß oder rechter Fuß in Frage kämen. Genaues werde ihr noch mitgeteilt, schloss die Schwester ihren Anruf.

Gleichzeitig mit den Patienten kam schriftlich der "genaue Auftrag" an:
* Bei Richter und Sander sind nicht die gleichen Körperteile zu röntgen.
* Bei Metzger und Pape sind Aufnahmen des gleichen Körperteils erforderlich.
* Von Niemann soll der rechte Fuß oder von Richter das Becken geröngt werden.
* Wenn von Richter eine AUfnahme des Beckens nötig ist, dann ist von Pape eine Aufnahme des Kopfes zu fertigen.
* Bei Pape ist der Kopf oder bei Richter nicht der Brustkorb zu röntgen.
* Wenn bei Niemann der rechte Fuß geröngt werden muss, dann ist bei Richter der Brustkorb aufzunehmen.
* Bei Pape ist der rechte Fuß oder bei Sander das Becken zu röntgen.
* Bei Metzger ist nicht das Becken oder bei Niemann nicht der linke Fuß aufzunehmen.
* Bei Niemann und bei Pape sind die Aufnahmen nicht vom gleichen Körperteil zu machen.

Die Röntgen-Assistentin war schon manches gewohnt, weil in der Chirugie einige Ärzte - sonst hervorragende Fachleute - Lüganer sind, die bekanntlich immer lügen. Aber mit diesem Auftrag hatte sie zunächst Schwierigkeiten, obwohl von der Stationsschwester noch die Information gekommen war, dass sieben dieser Anweisungen von Dr. Wechsler stammen, der Lüganer ist, und zwei von Dr. Direkt, der Wahraner ist und somit immer die Wahrheit sagt. Es sei aber vergessen worden, wer welche Anweisung gegeben hat. Trotzdem war es der cleveren Dame und bestimmt auch unseren intelligenten Logic-Weekly-Röntgen-Assistenten gelungen, den Auftrag richtig zu interpretieren.

Welches Körperteil wurde jeweils geröngt?



Lösung
Bei Richter und Sander wurde der Brustkorb geröngt, bei Niemann und Pape der linke Fuß. Bei Metzger mussten Aufnahmen des Beckens gemacht werden. Wahr sind also die vierte und die sechste Aussage.

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Rätselinfos
Schwierigkeitsstufe:
(40 von 100)
Eingestellt von:
Kornherr Raphael (Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim)  


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